Ab dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – einschließlich Personen mit Behinderungen – zugänglich sind.
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Dienstleistungen und Produkten, die auf dem europäischen Markt angeboten werden. Dazu gehören unter anderem:
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Websites und Online-Shops
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Mobile Apps
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E-Books
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Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten
Kleinunternehmen im Bereich Dienstleistungen können teilweise von Ausnahmen profitieren.
Was bedeutet das für Websites?
Für Betreiber von Websites und Online-Shops heißt das:
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Inhalte müssen barrierefrei zugänglich sein
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Nutzerfreundlichkeit und Lesbarkeit rücken stärker in den Fokus
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Technische Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) dienen als Grundlage
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreie Websites erleichtern nicht nur Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu Informationen, sondern verbessern auch insgesamt die Benutzerfreundlichkeit. Unternehmen profitieren dadurch von:
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einer größeren Reichweite
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besserer Nutzererfahrung
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einer positiven Außenwirkung
Fazit
Mit dem BFSG kommt eine wichtige Regelung, die digitale Angebote für alle zugänglicher machen soll. Unternehmen, die frühzeitig ihre Websites und Online-Shops anpassen, sind gut aufgestellt und zeigen zudem gesellschaftliche Verantwortung.