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Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Web

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit – zumindest dann, wenn sie bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher und Verbraucherinnen anbieten. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen.

Was heißt das konkret?

Websites müssen dann so gestaltet sein, dass sie z. B. mit Screenreadern funktionieren, ausreichende Kontraste bieten und klar strukturiert sind – nach den Vorgaben der internationalen Richtlinien.

Illustration einer Person im Rollstuhl, die ein Tablet benutzt, umgeben von Symbolen für Barrierefreiheit.

Sind alle Unternehmen betroffen?

Nicht direkt. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind in vielen Fällen ausgenommen – trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit auch für Sie:
✔ bessere Nutzerfreundlichkeit
✔ bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen
✔ ein starkes Zeichen für Inklusion

Die Barrierefreiheit ist nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance zu sehen.

Unsere Unterstützung:

Wir beraten Sie gerne, ob und in welchem Umfang Ihre Website betroffen ist – und helfen dabei, digitale Angebote barrierefrei umzusetzen.

Jetzt kontaktieren und informieren lassen

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