Barrierefreiheit im Web
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit – zumindest dann, wenn sie bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher und Verbraucherinnen anbieten. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen.
Was heißt das konkret?
Websites müssen dann so gestaltet sein, dass sie z. B. mit Screenreadern funktionieren, ausreichende Kontraste bieten und klar strukturiert sind – nach den Vorgaben der internationalen Richtlinien.

Sind alle Unternehmen betroffen?
Nicht direkt. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind in vielen Fällen ausgenommen – trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit auch für Sie:
✔ bessere Nutzerfreundlichkeit
✔ bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen
✔ ein starkes Zeichen für Inklusion
Die Barrierefreiheit ist nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance zu sehen.
Unsere Unterstützung:
Wir beraten Sie gerne, ob und in welchem Umfang Ihre Website betroffen ist – und helfen dabei, digitale Angebote barrierefrei umzusetzen.